E-Government - Definition. Was ist E-Government
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  • Anwendungsbeispiele (mehrere Phrasen mit Übersetzung)
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Was (wer) ist E-Government - definition


E-Government         
Unter E-Government (von (en) Electronic Government, (de) E-Regierung, selten eGovernment) versteht man die Vereinfachung, Durchführung und Unterstützung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen und Organisationen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
E-Government-Gesetz Berlin         
Das E-Government-Gesetz Berlin regelt die Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Es soll dafür sorgen, dass neue Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt und verwendet werden.
E-Government Schweiz         
E-Government Schweiz ist eine Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden für Ausbreitung elektronischer Behördenleistungen, welche die gemeinsamen E-Government-Aktivitäten der drei Staatsebenen steuert, plant und koordiniert.
Beispiele aus Textkorpus für E-Government
1. Innovation in Dienstleistungen kann "E–Government" sein.
2. Nein, E–Government bringt sehr viel – für Bürger und Regierung.
3. Der elektronische Personalausweis, an dem derzeit gearbeitet wird, ist für E–Government eine Voraussetzung.
4. Auf Einladung seines Ministeriums debattierten Vertreter aus Wissenschaft und Verwaltung über die E–Government–Forschung.
5. Bei dem ganzen Thema "E–Government" hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher.